DIE 2-MINUTEN-REGEL FüR GEWERBE

Die 2-Minuten-Regel für Gewerbe

Wer seine Tätigkeit pro freiberuflich im hinblick auf den Abstufunggeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, muss einen Antrag beim zuständigen Fiskus ausliefern. Dieses entscheidet letztlich indem, ob der Status Freiberufler tatsächlich gewährt wird. Grundsätzlich ja, ebendiese müssen jedoch Aufgebraucht bei dem Gewerbeamt

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